Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Wir kümmern uns nicht nur um die Datensicherheit, sondern um das gesamte
betriebliche Datenmanagement und gewährleisten die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben.
Wir verfügen über die notwendige Fachkunde und sind zertifiziert als Betriebliche Datenschutzbeauftragte.
Datenschutzbeauftragte
Wenn Ihr Unternehmen verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragen (DSB) zu bestellen, dann haben Sie die Wahl zwischen:
• Beauftragung eines eigenen Mitarbeiters
• Bestellung einer externen Person
Der externe Datenschutzbeauftragte agiert in der Rolle eines externen Dienstleisters häufig flexibler, unbürokratischer und pragmatischer als der interne Datenschutzbeauftragte, wobei zudem keine internen Fehl- und Ausfallzeiten entstehen.
Hauptaufgabenbereiche
Unterweisung der Mitarbeiter, insbesondere
- Prüfung der Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit (Art. 5, 24, 29, 32 DSGVO)
- Einweisung der Mitarbeiter, damit die Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten ordnungsgemäß angewendet werden (Art. 5, 39 DSGVO, § 7 Abs. 1 Nr. 2 BDSG)
- Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern und Kunden zum Datenschutz
Auskunfts- und Registeraufgaben, insbesondere
- Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen und Mitteilungspflichten diesbezüglich (Art. 12-20 DSGVO)
- Verwaltung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 30 DSGVO)
- Auskunft über etwaige Meldepflichten des Verantwortlichen gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen (Art. 15, 34 DSGVO)
Unterstützung der Durchsetzung unternehmerischer Entscheidungen, insbesondere
- Prüfung auf Konformität mit datenschutzrechtlichen Vorschriften
- ggf. Entwicklung von Alternativlösungen, die datenschutzrechtlich unbedenklich und betriebswirtschaftlich möglichst wenig aufwendig sind
- öffentlichkeitswirksame Darstellung von Datenschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Durchführung von Kontrollen der Internet- und E-Mailnutzung
Kontrolle, insbesondere
- Hilfestellung bei der Frage der Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgeabschätzung (Schwellwertanalyse) und ggf. deren Erstellung (Art. 35 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO)
- Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO)
- Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse in der Betriebskommunikation (Art. 24 DSGVO)
Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und -verarbeitung, insbesondere
- Erstellung und Pflege der Datenschutz-Dokumente
- Entwicklung betrieblicher Anweisungen / Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
- Entwicklung betrieblicher Anweisungen / Richtlinien zur datenschutzkonformen Abwicklung der betrieblichen Binnenkommunikation
Mitarbeiter-Schulung und betriebliche Weiterbildung, insbesondere
- Durchführung von betrieblich angeordneten Schulungen
- Hilfestellung am Arbeitsplatz

Rechtskonform

Transparent
